Customs Documents

Kapitel 48 papier und pappe; waren aus papierhalbstoff, papier oder pappe

Papiere und pappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in anmerkung 3 zu diesem kapitel angegeben, a.n.g.

Papiere, pappen, zellstoffwatte und vliese aus zellstofffasern, in streifen oder rollen mit einer breite von < 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen bogen die ungefaltet auf keiner seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen formen zugeschnitten sowie waren aus papierhalbstoff, papier, pappe, zellstoffwatte oder vliesen aus zellstofffasern, a.n.g.

Briefumschläge, kartenbriefe, postkarten "ohne bilder" und korrespondenzkarten, aus papier oder pappe sowie zusammenstellungen von schreibwaren aus papier, in schachteln, taschen und ähnl. behältnissen, aus papier oder pappe (ausg. einstückbriefe, postkarten und briefkarten, mit aufgedruckten postwertzeichen)

Etiketten aller art aus papier oder pappe, auch bedruckt

Filterblöcke und filterplatten, aus papierhalbstoff

Kohlepapier, präpariertes durchschreibepapier und anderes vervielfältigungspapier oder umdruckpapier "einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes papier für dauerschablonen oder offsetplatten", auch bedruckt, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen

Kohlepapier, präpariertes durchschreibepapier und anderes vervielfältigungspapier oder umdruckpapier, in rollen mit einer breite von < 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf keiner seite > 36 cm messen, oder in andere als quadratische oder rechteckige form zugeschnitten sowie vollständige dauerschablonen und offsetplatten aus papier, auch in kartons

Kraftpapier und kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen (ausg. waren der pos. 4802 oder 4803)

Papier und pappe, zusammengeklebt, auf der oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit innenverstärkung, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen

Papiere und pappen, ein oder beidseitig mit kaolin oder anderen anorganischen stoffen gestrichen, auch mit bindemitteln, auch auf der oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in rollen oder quadratischen oder rechteckigen bogen, jeder größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen papiere und pappen)

Papiere und pappen, gewellt "auch mit aufgeklebter decke", gekreppt, gefältet, durch pressen oder prägen gemustert oder perforiert, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen (ausg. papiere von der in der pos. 4803 beschriebenen art)

Papiere und pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der art wie sie als schreibpapiere, druckpapiere oder zu anderen grafischen zwecken verwendet werden, und papiere und pappen für lochkarten oder lochstreifen, nichtperforiert, in rollen oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, jeder größe sowie büttenpapier und büttenpappe "handgeschöpft" (ausg. zeitungsdruckpapier der pos. 4801 sowie papiere der pos. 4803)

Toilettenpapier, handtuchpapier, serviettenpapier und ähnl. papier zur verwendung im haushalt, zu hygienischen zwecken oder für die körperpflege, zellstoffwatte und vliese aus zellstofffasern, auch gekreppt, gefältet, durch pressen oder prägen gemustert, perforiert, auf der oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen

Papiere, pappen, zellstoffwatte und vliese aus zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in rollen oder quadratischen oder rechteckigen bogen, jeder größe (ausg. papiere von der in der pos. 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen art)

Papiertapeten und ähnl. wandverkleidungen aus papier; buntglaspapier

Pergamentpapier und pergamentpappe, pergamentersatzpapier, naturpauspapier, pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende papiere, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen

Register, bücher für kaufmännische buchführung, merkbücher, auftragsbücher, quittungsbücher, notizbücher und tagebücher, notizblöcke, briefpapierblöcke und dergl., hefte, schreibunterlagen, ordner, schnellhefter, einbände und aktendeckel, und andere waren für schulbedarf, bürobedarf und papierhandel, einschl. durchschreibesätze und durchschreibehefte, aus papier oder pappe; alben für muster oder sammlungen und buchhüllen, aus papier oder pappe

Rollen, spulen, spindeln und ähnl. unterlagen, aus papierhalbstoff, papier oder pappe, auch gelocht oder gehärtet

Schachteln, kartons, säcke, beutel, tüten und andere verpackungsmittel, aus papier, pappe, zellstoffwatte oder vliesen aus zellstofffasern, a.n.g.; pappwaren in form von starren behältnissen von der in büros, geschäften und dergl. verwendeten art

Toilettenpapier und ähnliches papier, zellstoffwatte oder vliese aus zellstofffasern, von der im haushalt oder zu sanitären zwecken verwendeten art, in rollen mit einer breite von < 36 cm, oder auf größe oder auf form zugeschnitten; taschentücher, abschminktücher, handtücher, tischtücher, servietten, betttücher und ähnliche waren zum gebrauch im haushalt, im krankenhaus, bei der körperpflege oder zu hygienischen zwecken, kleidung und bekleidungszubehör, aus papierhalbstoff, papier, zellstoffwatte oder vliesen aus zellstofffasern

Zeitungsdruckpapier gemäß anmerkung 4 zu kapitel 48, in rollen mit einer breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 28 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen

Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in form von heftchen oder hülsen