Papiere und pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter decke), gekreppt, gefältelt, durch pressen oder prägen gemustert oder perforiert, in rollen oder bogen, ausgenommen waren von der in der position 4803 beschriebenen art
Kraftpapier, gekreppt oder gefältet, auch durch pressen oder prägen gemustert oder perforiert, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen
Wellpapier und wellpappe "auch mit aufgeklebter decke", auch perforiert, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen
Papiere und pappen, gekreppt, gefältet, durch pressen oder prägen gemustert oder perforiert, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen (ausg. kraftsack und anderes kraftpapier sowie papiere von der in der pos. 4803 beschriebenen art)