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Mit einem gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von 80 ght oder mehr der gesamtfasermenge

Kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von < 150 g/m², mit einem gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von > 80 ght der gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der masse einheitlich gebleicht, kraftliner, kraftsackpapier und waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)

Kraftpapiere und kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in rollen mit einer breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen bogen, die ungefaltet auf einer seite > 36 cm und auf der anderen seite > 15 cm messen, mit einem gewicht von < 150 g/m², in der masse einheitlich gebleicht, mit einem gehalt an sulfat oder natronzellstoff aus nadelholz von > 80 ght der gesamtfasermenge (ausg. zur herstellung von papiergarnen der pos. 5308 oder 5607; isolierkraftpapier für elektrotechnische zwecke; kraftliner und kraftsackpapier; waren der pos. 4802, 4803 oder 4808)