Kapitel 6 lebende pflanzen und waren des blumenhandels
Pflanzen, lebend "einschl. ihrer lebenden wurzeln", stecklinge und pfropfreiser sowie pilzmycel (ausg. bulben, zwiebeln, knollen, wurzelknollen und wurzelstöcke sowie zichorienpflanzen und wurzeln)
Blattwerk, blätter, zweige und andere pflanzenteile, ohne blüten und blütenknospen sowie gräser, moose und flechten, zu binde oder zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
Blumen und blüten sowie deren knospen, geschnitten, zu binde oder zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
Bulben, zwiebeln, knollen, wurzelknollen und wurzelstöcke, ruhend, im wachstum oder in blüte sowie zichorienpflanzen und zichorienwurzeln (ausg. zwiebeln, wurzeln und knollen, die zu ernährungszwecken verwendet werden sowie zichorienwurzeln der varietät cichorium intybus sativum)