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Abschnitt ii waren pflanzlichen ursprungs

Müllereierzeugnisse; malz; stärke; inulin; kleber von weizen

Ölsamen und ölhaltige früchte; verschiedene samen und früchte; pflanzen zum gewerbe oder heilgebrauch; stroh und futter

Schellack; gummen, harze und andere pflanzensäfte und pflanzenauszüge

Flechtstoffe und andere waren pflanzlichen ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Lebende pflanzen und waren des blumenhandels

Gemüse, pflanzen, wurzeln und knollen, die zu ernährungszwecken verwendet werden

Geniessbare früchte und nüsse; schalen von zitrusfrüchten oder von melonen

Kaffee, tee, mate und gewürze