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Kapitel 7 gemüse, pflanzen, wurzeln und knollen, die zu ernährungszwecken verwendet werden

Gemüse, frisch oder gekühlt (ausg. kartoffeln, tomaten, gemüse der alliumarten, kohlarten der gattung brassica, salate der art lactuca sativa und cichoriumarten, karotten, speisemöhren, speiserüben, rote rüben, schwarzwurzeln, knollensellerie, rettiche und ähnl. genießbare wurzeln, gurken und cornichons sowie hülsenfrüchte)

Gemüse, auch in wasser oder dampf gekocht, gefroren

Gemüse, getrocknet, auch in stücke oder scheiben geschnitten, als pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet

Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, z.b. durch schwefeldioxid oder in wasser, dem salz, schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende stoffe zugesetzt sind, zum unmittelbaren genuss ungeeignet

Hülsenfrüchte, getrocknet und ausgelöst, auch geschält oder zerkleinert

Gurken und cornichons, frisch oder gekühlt

Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt

Karotten und speisemöhren, speiserüben, rote rüben, schwarzwurzeln, knollensellerie, rettiche und ähnl. genießbare wurzeln, frisch oder gekühlt

Kartoffeln, frisch oder gekühlt

Kohl, blumenkohl [karfiol], kohlrabi, wirsingkohl und ähnl. genießbare kohlarten der gattung brassica, frisch oder gekühlt

Maniok, pfeilwurz "arrowroot" und salep, topinambur, süßkartoffeln und ähnl. wurzeln und knollen mit hohem gehalt an stärke oder inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in stücken oder in form von pellets sowie mark des sagobaumes

Salate "lactuca sativa" und chicorée "cichoriumarten", frisch oder gekühlt

Speisezwiebeln, schalotten, knoblauch, porree [lauch] und andere gemüse der alliumarten, frisch oder gekühlt

Tomaten, frisch oder gekühlt