Kapitel 7 gemüse, pflanzen, wurzeln und knollen, die zu ernährungszwecken verwendet werden
Gemüse, frisch oder gekühlt (ausg. kartoffeln, tomaten, gemüse der alliumarten, kohlarten der gattung brassica, salate der art lactuca sativa und cichoriumarten, karotten, speisemöhren, speiserüben, rote rüben, schwarzwurzeln, knollensellerie, rettiche und ähnl. genießbare wurzeln, gurken und cornichons sowie hülsenfrüchte)
Gemüse, auch in wasser oder dampf gekocht, gefroren
Gemüse, getrocknet, auch in stücke oder scheiben geschnitten, als pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, z.b. durch schwefeldioxid oder in wasser, dem salz, schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende stoffe zugesetzt sind, zum unmittelbaren genuss ungeeignet
Hülsenfrüchte, getrocknet und ausgelöst, auch geschält oder zerkleinert
Gurken und cornichons, frisch oder gekühlt
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
Karotten und speisemöhren, speiserüben, rote rüben, schwarzwurzeln, knollensellerie, rettiche und ähnl. genießbare wurzeln, frisch oder gekühlt
Kartoffeln, frisch oder gekühlt
Kohl, blumenkohl [karfiol], kohlrabi, wirsingkohl und ähnl. genießbare kohlarten der gattung brassica, frisch oder gekühlt
Maniok, pfeilwurz "arrowroot" und salep, topinambur, süßkartoffeln und ähnl. wurzeln und knollen mit hohem gehalt an stärke oder inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in stücken oder in form von pellets sowie mark des sagobaumes
Salate "lactuca sativa" und chicorée "cichoriumarten", frisch oder gekühlt
Speisezwiebeln, schalotten, knoblauch, porree [lauch] und andere gemüse der alliumarten, frisch oder gekühlt